Die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Fortbildung ist für Ersthelfer in Betrieben alle zwei Jahre vorgeschrieben, da die Ausbildung von Ersthelfern in Betrieben eine präventive Aufgabe im Rahmen des Arbeitsschutzes ist. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zu erfüllen und Ersthelfer in seinem Betrieb auszubilden und regelmäßig fortzubilden. Die Gebühren für den Lehrgänge werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherungsträger übernommen. Ggf. ist vorab ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen bei dem wir Ihnen gern behilflich sind. Hier finden Sie den entsprechenden Antrag.
Zielgruppe:
- Ausbildungspflichtige gemäß der Richtlinien der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
- Personen mit Interesse an Erste Hilfe, die ihr Wissen auffrischen möchten
Teilnahmebedingungen:
- Erste-Hilfe-Grundlehrgang, der nicht älter als zwei Jahre ist
- Mindestalter von 16 Jahren wird vorausgesetzt
Dauer und Kurszeiten:
- 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Ort:
- bei Ihnen im Unternehmen - Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz, Landkreis Meißen, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Landkreis Spree-Neiße