Ausbildung für Betriebliche Ersthelfer
In jedem Unternehmen in Deutschland muss sichergestellt sein, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen. Dieses regelt die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Präventation, welche die Regeln BGV A 1 und GUV-V A1 vereint.
Die Mindestanzahl von Ersthelfern in Firmen, Unternehmen, Kindertagesstätten oder Schulen wird durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger geregelt. Je größer die Mitarbeiterzahl, desto mehr Ersthelfer müssen ausgebildet und anwesend sein. Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss in Abständen von min. 2 Jahren durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung / -Auffrischung wiederholt werden um den Status als „Betrieblicher Ersthelfer“ aufrecht zu erhalten. Die Gebühren für den Lehrgänge werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherungsträger übernommen. Ggf. ist vorab ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen bei dem wir Ihnen behilflich sind. Hier finden Sie den entsprechenden Antrag.
- Dauer: 9 Unterrichtseinheiten á 45 min (auch an zwei Nachmittagen möglich)
- Zielgruppe: Betriebliche Ersthelfer (Grundausbildung)
- Teilnahmebedingung: mindestens 16 Jahre
- Ort: bei Ihnen im Unternehmen - Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz, Landkreis Meißen, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Landkreis Spree-Neiße
Da der Kurs auch nach FeV zugelassen ist, können Jugendliche, die bereits bei der Fahrschule angemeldet sind ebenfalls an diesem Kurs teilnehmen. Hier beträgt das Mindestalter 14 Jahre.
Häufige Fragen zu Betrieblichen Ersthelfern
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Für wen ist der Kurs Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder geeignet?
Wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden in einer Grundschule oder einem Kindergarten tätig sind, empfehlen wir, diesen Kurs zu buchen.
In diesem Kurs liegt der Fokus speziell auf Kindernotfällen. Für die Übung der Herz-Druck-Massage und Beatmung stehen passende Baby- und Kinder-Phantome zur Verfügung.
Sie können eine Kostenübernahme bei der zuständigen Unfallkasse beantragen, und wir rechnen die Kosten direkt mit der Unfallkasse ab. Andere Unfallversicherungsträger müssen individuell angefragt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Zertifikat für diesen Kurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ nicht für den Führerscheinerwerb verwendet werden kann.
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Gibt es eine Mindestteilnehmerzahl für Erste Hilfe Kurse?
Für exklusive Kurse, die wir speziell für Ihr Unternehmen durchführen, berechnen wir mindestens 10 Teilnehmende. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl darunter liegen, stellen wir Ihnen die Differenz in Rechnung.
Bitte beachten Sie, dass wir über die Berufsgenossenschaften nur die tatsächlich anwesenden Personen abrechnen dürfen. Die Differenzkosten werden von der Berufsgenossenschaft nicht übernommen. Weitere Details entnehmen Sie bitte unseren AGB.
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Ich nehme als Privatperson an einem Kurs teil. Wie kann ich bezahlen?
Bitte überweisen Sie vorab kein Geld, da es in der Buchhaltung nicht zugeordnet werden kann. Die Bezahlung erfolgt mittels Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaft oder per Rechnung bei Privatzahlern.
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Ist das Zertifikat für die Erste Hilfe-Ausbildung auch für den Führerschein gültig?
Die Erste-Hilfe-Ausbildung entspricht den Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 (DGUV Grundsatz 304-001) und wird gemäß § 19 der Fahrerlaubnisverordnung als Nachweis für die Erteilung der Fahrerlaubnis anerkannt.
Bitte beachten Sie, dass das Zertifikat für den Kurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ nicht für den Führerscheinerwerb gültig ist.
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Kann der Kurs über eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Kurs über Ihre zuständige Berufsgenossenschaft (BG) abgerechnet werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor Kursbeginn mit Ihrer BG in Verbindung, um die Kostenübernahme zu klären.
Stellen Sie sicher, dass am Kurstag das Original-Abrechnungsformular Ihrer BG mit Ihrem Stempel und Ihrer Unterschrift vorliegt. Am Kurstag müssen die Teilnehmenden ihre Anwesenheit durch Unterschrift bestätigen. Die Abrechnung mit der BG übernehmen wir.
Wir unterstützen Sie gern bei der Kostenerstattung. Kontaktieren Sie uns einfach.
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Was muss ich tun, wenn ich einen Kurs bzw. eine Inhouse-Schulung für mein Unternehmen buchen möchte?
Stellen Sie Ihre Anfrage gern über unser Kontaktformular.
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Welche Folgen hat es, wenn die Vorschriften der DGUV V1 durch Unternehmen missachtet werden?
Unternehmer, die ihre Pflichten zur Ersten Hilfe nicht oder nur unzureichend erfüllen, riskieren rechtliche Konsequenzen. Dabei sind Verwarnungsgelder oder Bußgelder noch die geringsten Sanktionen.
Sollte ein Beschäftigter durch unzureichende Erste-Hilfe-Maßnahmen oder fehlende Einrichtungen gesundheitlichen Schaden erleiden oder gar versterben, können auch strafrechtliche Konsequenzen folgen, bis hin zu einer Anklage wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung.
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Welche Kleidung ist zum Kurstag angemessen?
In unseren Kursen üben Sie verschiedene Lagerungs-, Trage- und Wiederbelebungstechniken anhand realitätsnaher Fallbeispiele.
Wir empfehlen, am Kurstag strapazierfähige Kleidung und rutschfeste Schuhe zu tragen. Bitte beachten Sie, dass wir für Schäden an oder durch Ihre Kleidung (einschließlich Schuhe) keine Haftung übernehmen können. Damen empfehlen wir, bequeme Hosen zu tragen. Teuren Schmuck und andere Wertsachen lassen Sie am besten zu Hause.
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Wie groß muss der Raum bei einer Inhouse-Schulung sein?
Ihre Räumlichkeiten sollten ausreichend Platz für alle Teilnehmenden sowie für die Ausbildungsdemonstrationen bieten. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verlangen eine Mindestfläche von 50 m² oder 2,5 m² pro Teilnehmendem für Erste-Hilfe-Kurse.
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Wie lange gilt meine Kurs-Bescheinigung?
Normalerweise bleibt die Bescheinigung unbegrenzt gültig, wenn Sie ihn nach dem 1. Januar 2002 absolviert haben.
Für betriebliche Ersthelfer gemäß DGUV Vorschrift 1 ist die Gültigkeit jedoch auf 2 Jahre begrenzt. Eine Auffrischung durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung oder ein Erste-Hilfe-Training ist möglich.
Fahrschüler sollten vorab bei ihrer zuständigen Führerscheinstelle nach der konkreten Gültigkeit und Anerkennung des Kurses fragen.
Falls Sie Ihre Bescheinigung verloren haben und den Kurs bei uns absolviert haben, können wir Ihnen eine Ersatzbescheinigung ausstellen. Die Kosten entnehmen Sie bitte unseren AGB.
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Wie viele Ersthelfende braucht ein Betrieb?
Nur Personen mit einer Ausbildung in Erster Hilfe können als Ersthelfer tätig werden.
Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):
- Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten: 1 Ersthelfer
- Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
- In Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5 % der anwesenden Versicherten
- In sonstigen Betrieben: 10 % der anwesenden Versicherten
- In Kindertageseinrichtungen: 1 Ersthelfer pro Kindergruppe
- In Hochschulen: 10 % der Beschäftigten
Die Ausbildung zum Ersthelfer umfasst einen Erste-Hilfe-Lehrgang mit 9 Unterrichtseinheiten.
Um den Status als Ersthelfer aufrechtzuerhalten, muss alle 2 Jahre eine Fortbildung in Form eines Erste-Hilfe-Trainings (9 Unterrichtseinheiten) absolviert werden.