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§ 1 Vertragspartner

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Zusammenarbeit der

Erste-Hilfe-Schule Oberlausitz, nachfolgend Auftragnehmer genannt, mit Unternehmen und Privatpersonen, nachfolgend auch Auftraggeber genannt, die von der Erste-Hilfe-Schule Oberlausitz angebotene Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder dies beabsichtigen zu tun.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

Durch diesen Vertrag wird die Erbringung von Dienstleistungen aus dem Bereich Erste-Hilfe-Kurse und  Erste-Hilfe-Fortbildungen  für betriebliche Ersthelfer, Führerscheinanwärter, Vereine, Pflegeeinrichtungen, Praxen, Feuerwehren und sonstige Interessierte des Anbieters geregelt.

 

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt im elektronischen Geschäftsverkehr oder über andere Fernkommunikationsmittel wie Telefon und E-Mail zustande. Dabei stellen die dargestellten Angebote eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Kundenbestellung dar, welches der Anbieter dann annehmen kann.

Die Mindestteilnehmerzahl richtet sich bei BG-Kursen an die Vorgaben der Berufsgenossenschaft - aktuell mind. 10, max. 15 TN. 

Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, stellen wir die unterzähligen TN dem Auftraggeber mit den aktuell gültigen Gebühren in Rechnung.

Mit der Buchung eines Kurses bestätigt der Teilnehmende, dass er die AGB und die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert hat.

 

§ 4 Konditionen

Unsere Konditionen erfahren Sie fernmündlich oder durch Anforderung eines Angebots.

Alle Preise sind Endpreise. Die Gebühr für die Teilnahme an den Erste-Hilfe-Kursen sind gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit.

 

§ 5 Ausschluss von der Kursteilnahme

 

Ein Ausschluss von der Teilnahme an einem der Kursangebote des Auftragnehmers erfolgt, wenn der Auftraggeber unter begründeten Verdacht steht, vor oder während der Kursteilnahme illegale Drogen konsumiert zu haben und/oder nach Einschätzung des Auftragnehmers willentlich die Arbeit des Auftragnehmers stört.

Der Auftraggeber wird in diesem Fall entsprechend seines Allgemeinzustandes des Hauses

verwiesen oder staatlichen Institutionen überantwortet. Bei Minderjährigen werden zunächst,

sodann die Möglichkeit besteht, die Erziehungsbevollmächtigten informiert. Der jeweilige Kurs kann in diesen Fällen zu einem späteren Zeitpunkt nur vollständig wiederholt werden. Die Kursgebühr ist dann vom Auftraggeber in voller Höhe zu entrichten.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

 Rechnungen sind innerhalb der genannten Fristen von 14 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt verlangen wir 5,00€ Auslagenersatz.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, welches nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wird ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Die Abrechnung der Kursgebühren für betriebliche Ersthelfer erfolgt – sofern statthaft – mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Sofern diese die Kosten nicht übernimmt, werden die anfallenden Kosten von 49,00€ pro Teilnehmenden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

Die Kursgebühren für Privatpersonen sind am Veranstaltungstag in bar zu entrichten. Quittungen werden auf Anfrage ausgestellt. Das nachträgliche Ausstellen von Quittungen ist nicht möglich.

Wird die Kursgebühr nicht im Kurs entrichtet (Privatpersonen), kann keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Die Teilnahmebescheinigung wird in diesen Fall erst nach Zahlungseingang ausgegeben oder versandt.

 

§ 7 Stornierung von Kursen durch den Auftraggeber

 Dem Auftraggeber / Kursteilnehmer wird das Recht eingeräumt, die Anmeldung zu einem gebuchten Kurs des Anbieters unter folgenden Bedingungen zu stornieren:

  ° bis 14 Tage vor Kursbeginn: kostenlose Stornierung möglich

  ° bis 8 Tage vor Kursbeginn: Stornokosten in Höhe von 50% der Kursgebühr von 10 Teilnehmern und dem berufsgenossenschaftlichen bzw. Unfallkassen- Abrechnungsbetrag

  ° bis 3 Tage vor Beginn oder bei Nichterscheinen: Stornokosten in Höhe von 100 % der Kursgebühr von 10 Teilnehmern berufsgenossenschaftlichen bzw. Unfallkassen  

    Abrechnungsbetrag zzgl. anfallender Nebenkosten

da der Dozent in Fällen der An- und Abreise ohne Kursdurchführung an diesen Tagen nicht anderweitig eingesetzt werden kann.

Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung in unserem Hause.

Bei den angegebenen Stornierungsgebühren handelt es sich um einen pauschalierten Schadenersatzanspruch des Anbieters. Dem Besteller steht das Recht zu, den Nachweis zu führen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Interessenten/Kursteilnehmers bleibt von dieser Regelung unberührt.

 

§ 8 Stornierung von Kursen durch den Anbieter

Der Anbieter behält sich das Recht vor, die angebotenen Kurse bis einen Tag vor der Veranstaltungsbeginn zu stornieren. Als Gründe hierfür kommen insbesondere höhere Gewalt wie z.B. der Ausfall des Dozenten durch Krankheit, Tod des Dozenten oder eines nahen Angehörigen, Lockdown, Quarantäne in Betracht

Ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht hierdurch nicht. Dem Auftraggeber wird jedoch das Recht eingeräumt vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall werden bereits gezahlte Kursgebühren vollumfänglich innerhalb 14 Tage erstattet.

 

§ 9 Inhouse-Schulungen

  • Wird die Mindestteilnehmerzahl (BG-Kurse) unterschritten, hat der Auftraggeber die Differenz zu 10 Teilnehmern je Lehrgangstag mit 45,00€ brutto pro fehlendem Teilnehmer zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Schulungen, für die ein Pauschalpreis unabhängig von der Teilnehmerzahl vereinbart wurde.
  • Die Kosten für nicht BG-Schulungen betragen je angefangene halbe Stunde 64,50€ netto. Evtl. anfallende Kosten für An- und Abreise des Dozenten werden im Vorfeld der jeweiligen Inhouse-Schulung individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Kosten einer Stornierung (§7) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  • Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Schulungsräume und Einrichtungen für Inhouse-Schulungen gestellt werden. Es muss ein Raum zur Verfügung stehen, der eine Grundfläche von mindestens 50 m² aufweist und in dem 15 Personen durch theoretischen und praktischen Unterricht unterwiesen werden können. Die Räumlichkeiten müssen über ausreichende Beleuchtung und Belüftung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und

Toiletten vorhanden sein. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen, einen Tageslichtprojektor oder Beamer zum Einsatz zu bringen. Stellt der Dozent beim Eintreffen am Schulungsort fest, dass der zur Verfügung gestellte

Raum die genannten Vorgaben gemäß DGUV 304-001 nicht erfüllt, so ist er dazu berechtigt, die Schulung abzusagen, ohne dass eine Erstattung von Teilnahmegebühren oder Fahrtkosten erfolgt.

  • Die Fahrtkostenpauschale für Inhouse-Schulungen beträgt ausgehend vom Unternehmenssitz Neukirch/Lausitz 0,60 €/km netto, diese werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  • Wichtig für Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe und der Unfallkassen.

 

Kostenübernahmebestätigung: Die Liste ist die Bestätigung für die Kostenübernahme durch die BGW zur Vorlage bei der Ausbildungsstelle.

Bitte beachten Sie: handschriftlich nachträglich eingefügte Personen können nicht über die BGW abgerechnet werden, da für diese keine Online-Kostenübernahme-bestätigung vorliegt.

 

  • Weitere oder am Kurstag fehlende Teilnehmer werden zu Lasten des Auftraggebers in Rechnung gestellt.

 

Alternativ gibt es die Möglichkeit, wenn am Kurstag weniger als 10 Personen anwesend sind, dass der Kurs vom Kursleiter abgebrochen wird und dem Auftraggeber sämtliche Aufwendungen

(Personalkosten für An- und Abreise sowie die Kilometerpauschale, laut AGB) in Rechnung gestellt werden.

 

§ 10 Kids-Kurse

Bei Buchung von Kids-Erste Hilfe Kurse kann der Kurs nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Kindern stattfinden. Sollte die Mindestteilnehmerzahl von 10 Kindern nicht erreicht werden und der Kurs wird nichtrechtzeitig, bis spätestens 8.00 Uhr am Kurstag abgesagt, so wird die Teilnehmerdifferenz auf 10 dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Weiterhin ist der Dozent berechtigt den Kurs wegen der Mindestteilnehmerzahl vor Ort abzusagen, dann werden dem Auftraggeber Personalkosten für An- und Abreise sowie die Kilometerpauschale (laut AGB) in Rechnung gestellt.

 

§ 11 Haftungsausschluss

 

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf Schadenersatz erhebt. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

 

§ 12 Versicherung

 

Versicherung der Teilnehmer ist Sache des Teilnehmers. Die Teilnahme an unseren Seminaren und den durchgeführten Übungen geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden an Eigentum und

Gesundheit sowie für Verluste von persönlichem Eigentum wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenfalls für zur Verfügung gestelltes Material und Räumlichkeiten.

 

§ 13 Teilnahmebescheinigungen

Die Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt, wenn die Kursgebühren entrichtet wurden oder das Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaft vollständig ausgefüllt und im Original vorliegt.

  • Voraussetzung ist, dass der TN den Lehrgang besucht hat. Teilnehmende, die verspätet zu den vorgegebenen Unterrichtszeiten bzw. verspätet aus den Pausen kommen oder den 

       Kurs frühzeigzeitig verlassen, haben keinen Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung.

  • Der Ausbilder attestiert dem TN, dass die Lerninhalte erfolgreich umgesetzt werden können. Dazu gehört auch die aktive Beteiligung bei praktischen Übungen.
  • Für eine Ersatzkopie berechnen wir Ihnen eine Gebühr von 8,50€ netto inkl. Porto und Versand.

 

§ 14 Hygieneregeln

Der/ Die Kursteilnehmer/innen werden durch die Kursleitung auf Hygieneregelungen hingewiesen. Insbesondere kann durch die Kursleitung oder durch Aushang im Kurs das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Einmalhandschuhen sowie die Händedesinfektion in gewissen Situationen vorgeschrieben / ausgesprochen werden.

Sollten zum Zeitpunkt des Kurses besondere Vorgaben gelten, werden diese rechtzeitig fernmündlich oder per Mail bekannt gegeben ggf. können auch kurzfristig und nachträglich zu einer bereits bestätigten Anmeldung erfolgen.

Die Kursleitung ist für die Einhaltung von Hygieneregelungen verantwortlich und kann Personen vom Kurs ausschließen, wenn diese den Vorgaben nicht nachkommen oder sichtbar erkrankt sind.

 

§ 15 Urheberrecht

Die durch den Anbieter erstellten Lehrgangsmaterialien, Bescheinigungen, Texte, Bilder und Grafiken unterliegen dem Urheberrecht. Ohne ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Anbieters ist eine Verwendung, Reproduktion oder Veränderung einzelner Teile oder kompletter Inhalte nicht zulässig.

 

§ 16 Datenschutzbestimmungen

Die erhobenen Daten werden für die Lehrgangsdokumentation erfasst und dienen zur Erstellung der Teilnahmebescheinigung, werden digital gespeichert und sind 5 Jahre aufzubewahren. Auf Verlangen der Unfallversicherungsträger muss die Lehrgangsdokumentation vorgelegt werden. 

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